Das neue Transparenzregister Schweiz bringt wichtige Änderungen für viele Unternehmen mit sich. Besonders AGs und GmbHs müssen sich auf neue Anforderungen bei der Dokumentation ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen vorbereiten.
Das Ziel des Registers ist es, Unternehmensstrukturen transparenter und nachvollziehbarer zu machen und gleichzeitig internationale Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche einzuhalten.
Doch was bedeutet die neue Transparenzregister Pflicht konkret für Schweizer Unternehmen? Wer ist betroffen, welche Informationen müssen bereitgestellt werden und wie können sich KMU rechtzeitig vorbereiten?
In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Punkte einfach und verständlich.
Das Transparenzregister Schweiz ist ein geplantes Register, in dem Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Unternehmens erfasst werden.
Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist die natürliche Person, die ein Unternehmen letztendlich besitzt oder kontrolliert.
Während das Handelsregister vor allem Informationen über Unternehmen, Verwaltungsorgane und zeichnungsberechtigte Personen enthält, soll das Transparenzregister zeigen, wer tatsächlich hinter einem Unternehmen steht.
Dadurch entstehen neue Transparenz- und Dokumentationspflichten für viele Schweizer Unternehmen.
Die Einführung des Transparenzregisters ist Teil internationaler Massnahmen für mehr Unternehmenstransparenz.
Die wichtigsten Gründe sind:
✓ Bekämpfung von Geldwäsche
✓ Verhinderung von Terrorismusfinanzierung
✓ Einhaltung internationaler FATF-Standards
✓ Mehr Transparenz bei komplexen Unternehmensstrukturen
Viele Länder haben bereits ähnliche Register eingeführt. Auch die Schweiz passt ihre gesetzlichen Grundlagen an, um internationale Anforderungen weiterhin zu erfüllen.
Das Transparenzregister Schweiz soll im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) eingeführt werden.
Die Umsetzung befindet sich aktuell in Vorbereitung. Die Einführung wird im Zusammenhang mit den neuen Anforderungen erwartet, wobei der genaue Zeitpunkt vom weiteren politischen Prozess abhängig ist.
Unternehmen sollten jedoch nicht warten, bis die Transparenzregister Pflicht offiziell gilt.
Vor allem Unternehmen mit mehreren Eigentümern, Holdingstrukturen oder internationalen Beteiligungsverhältnissen sollten ihre Dokumentation frühzeitig überprüfen.
Die neuen Regelungen betreffen hauptsächlich juristische Personen in der Schweiz.
Dazu gehören:
✓ GmbHs
✓ Aktiengesellschaften (AGs)
✓ Holdinggesellschaften
✓ Unternehmensgruppen
✓ Beteiligungsstrukturen
✓ Bestimmte ausländische Unternehmen mit Bezug zur Schweiz
Besonders für KMU ist wichtig zu wissen:
Auch eine klassische Schweizer GmbH kann von der Transparenzregister Pflicht betroffen sein.
Eine einfache Unternehmensstruktur bedeutet nicht automatisch, dass keine Dokumentationspflichten bestehen.
Viele Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer führen ihr Unternehmen als GmbH.
Mit dem neuen Transparenzregister müssen GmbHs sicherstellen, dass Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen korrekt dokumentiert und aktuell gehalten werden.
Dabei geht es um Fragen wie:
Unklare oder veraltete Informationen können in Zukunft zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen.
Das Transparenzregister soll Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen eines Unternehmens erfassen.
Dazu können gehören:
✓ Identität der wirtschaftlich berechtigten Person
✓ Eigentumsstruktur des Unternehmens
✓ Art der Kontrolle über das Unternehmen
✓ Relevante Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse
✓ Änderungen bei Eigentum oder Kontrolle
Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass ihre internen Unterlagen korrekt, vollständig und aktuell sind.
Eine wirtschaftlich berechtigte Person ist die natürliche Person, die ein Unternehmen letztendlich besitzt oder kontrolliert.
Ein Beispiel:
Eine GmbH gehört einer Holdinggesellschaft.
Die wirtschaftlich berechtigte Person ist in diesem Fall nicht nur die Holding selbst, sondern die Person hinter der Struktur, die die Kontrolle ausübt.
Bei komplexeren Unternehmensstrukturen ist es nicht immer sofort ersichtlich, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt.
Nein.
Im Gegensatz zu Transparenzregistern in einigen anderen Ländern wird das Transparenzregister Schweiz voraussichtlich nicht vollständig öffentlich zugänglich sein.
Der Zugriff soll voraussichtlich auf bestimmte Behörden und berechtigte Institutionen beschränkt werden.
Damit möchte die Schweiz mehr Transparenz schaffen und gleichzeitig sensible Unternehmensinformationen schützen.
Für viele Unternehmen bedeutet das neue Transparenzregister zusätzlichen administrativen Aufwand.
Unternehmen sollten überprüfen:
✓ Sind alle Eigentümer korrekt dokumentiert?
✓ Sind Beteiligungsstrukturen klar nachvollziehbar?
✓ Stimmen interne Dokumente mit offiziellen Unternehmensinformationen überein?
✓ Gibt es indirekte Beteiligungen über andere Gesellschaften?
✓ Werden Änderungen bei Eigentumsverhältnissen korrekt festgehalten?
Gerade bei wachsenden Unternehmen entstehen solche Strukturen oft über Jahre und werden erst überprüft, wenn eine neue gesetzliche Anforderung entsteht.
Unternehmen können bereits jetzt wichtige Schritte einleiten:
Eine frühzeitige Vorbereitung hilft, den administrativen Aufwand zu reduzieren und Fehler bei der Umsetzung der neuen Transparenzregister Pflicht zu vermeiden.
Um den Prozess noch einfacher zu gestalten, bietet Money Key eine speziell entwickelte Funktion für das Transparenzregister, mit der die erforderlichen Informationen strukturiert verwaltet werden können.
Gemeinsam mit unseren Experten können wir die relevanten Informationen für dich effizient bearbeiten und den gesamten Prozess übersichtlich und organisiert gestalten.
